Allgemeines:
Die Karte berechtigt zu einem Sitzplatz auf einem der Kähne während der Kahnfahrt. Während einzelner Darbietungen an Land besteht kein Sitzplatzanspruch. Klappstühle und Hocker dürfen mitgebracht werden.

Freiluftveranstaltungen:
Es wird klargestellt, dass bei Open-Air­ Veranstaltungen Schadenersatzansprüche aufgrund widriger Wetterverhältnisse ausgeschlossen sind. Was die Rückerstattung von Eintrittsgeldern betrifft, wird auf die praxisübliche Rechtsauslegung Bezug genommen. Sollte eine bereits laufende Veranstaltung abgebrochen werden müssen, kann kein Ersatz gewährt werden. Bei Regen findet die Kahnfahrt (mit Schirmen, Dächern oder Planen) statt, vor Ort gibt es für Darbietungen das Einverständnis, Schirme mitzubringen und zu nutzen. Bitte denken Sie an entsprechende Kleidung für eine nächtliche Veranstaltung.

Kartenrückgabe:
Grundsätzlich sind Kartenrückgabe und Tausch auch bei nur teilweise erfüllten Bestellungen nicht möglich. Schlechtes Wetter sowie eine Absage vor Beginn oder ein Abbruch der laufenden Veranstaltung aufgrund einer Unwetterwarnung oder eines Unwetters berechtigt nicht zur Rückgabe der Karten.

Änderungen von Programmen, Besetzung und Terminen bleiben vorbehalten. Besetzungs- und Programmänderungen berechtigen nicht zur Rückgabe der Karten. Lediglich bei genereller Absage einer Veranstaltung wird innerhalb einer Frist von einem Monat (ab Veranstaltungstermin) gegen Vorlage der Eintrittskarten der Kaufpreis erstattet. Die Erstattung erfolgt grundsätzlich durch Überweisung auf ein vom Besucher angegebenes Konto.